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Herr
Herwartz absolvierte 2006
erfolgreich sein Studium der deutschen
Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Seit November 2006 absolviert er das zweijährige
Rechtsreferendariat, welches erforderlich ist, um in Deutschland
Rechtsanwalt zu werden. Da es das deutsche Recht erlaubt, dass ein
Teil des Referendariats im Ausland verbracht wird, hat sich Herr
Herwartz entschlossen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, indem
er
für die Zeit von Mai bis Juli 2008 die Kanzlei Polten &
Hodder ausgewählt hat. Er spricht fließend
Deutsch und Englisch und hat Grundkenntnisse in Holländisch. |