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Firmengrundsätze


  Die unten aufgeführten allgemeinen Grundsätze betreffen alle durch uns mit Mandanten vereinbarten Anwaltsverträge. Davon ausgenommen sind spezielle schriftliche Anwaltverträge, in denen einzelne Bedingungen abweichend formuliert sind.

  1. Hat der Mandant Einwände bezüglich unserer Anwaltsgebühren und Aufwendungen, so müssen diese innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich geltend gemacht werden. Danach werden sie nicht mehr berücksichtigt.

  2. Sollte sich eine schriftlich gefasste Vereinbarung mit den hier aufgeführten Grundsätzen in einzelnen Punkten widersprechen, gehen die schriftlich vereinbarten Regelungen vor.

  3. Die Hauptgesellschafter eines Einzelunternehmens haben die rechtliche Verantwortung für die Bezahlung unserer Rechnung zu tragen.

  4. Sobald eine Rechnung nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird, sind wir berechtigt, unser Mandat niederzulegen und bei einem anhängigen Gerichtsverfahren anzuzeigen, dass das Mandat niedergelegt ist. Polten & Hodder ist dann von aller weiteren Verantwortung für diesen Prozess befreit. In diesem Fall hat der Mandant die volle Verantwortung, entweder weiterhin selbst zu verhandeln oder sich einen neuen Rechtsbeistand zu nehmen.

  5. Fall es notwendig werden sollte ein Gerichtsurteil zu erwirken, in dem Polten & Hodder als Rechtsanwälte abgelöst werden, sind wir berechtigt, alle angefallenen Gebühren und Auslagen dafür zu verlangen.

  6. Wenn ein Rechtsstreit zu einer Gerichtsentscheidung führt, so behalten wir uns das Recht vor, deren Gründe auf unserer Firmenwebsite zu veröffentlichen. Sollte der Mandant den Wunsch äußern, nicht namentlich genannt zu werden, so muss er dies schriftlich bei uns geltend machen.

  7. Unsere Kanzlei verwendet die E-Mailadressen der Mandanten als Kommunikationsmittel mit dem Mandanten, soweit der Mandant dieses Vorgehen nicht untersagt. Bei unberechtigten Zugriff durch Dritte übernehmen wir keine Haftung für die an die Mandanten versandten E-Mails.

  8. Polten & Hodder ist berechtigt, alle ganz oder zum Teil offenen Rechnungsbeträge von dem von uns verwalteten Treuhandkonto des Mandanten zu begleichen.

  9. Unsere Stundensätze können sich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ändern.

  10. Seit 1. Januar 2005 sind folgende Stundensätze in Kraft. Davon unberührt bleiben die einzeln schriftlich mit dem Mandanten vereinbarten Stundensätze.

  11. Rechtsanwälte Stundensätze
    Eric P. Polten $450.00
    J. Gardner Hodder $350.00
    Gerhard M. Schertzer $325.00
    Guillermo Schible $250.00
    Kristy A. Maurina $250.00

     

    Legal Assistants Stundensätze
    Matthias Duensing $200.00
    Christian Baumann $200.00

     

    Articling Students Stundensätze
    Amy Mitchell $150.00

     

    Anwaltliche Hilfskräfte Stundensätze
    Andere anwaltliche Hilfskräfte $125.00
    Deutsche Referendare und Praktikanten $125.00
     
  12. Alle Rechnungen für Gebühren und Auslagen unterliegen der Mehrwertsteuer (GST). Hiervon ausgenommen sind diejenigen Mandanten, die nicht der Besteuerung unterliegen.

  13. Wir sind nach der kanadischen Rechtsanwaltsverordnung ("Solicitor Act") berechtigt, Zinsen auf unbezahlte Rechnungen zu berechnen. Ungeachtet der Vereinbarung, eine Zahlung zu stunden, sind wir berechtigt, auch für den Zeitraum der Stundung Zinsen zu berechnen, unabhängig davon, ob ein Erfolgshonorar vereinbart wurde oder nicht.

  14. Der Mandant ist dafür verantwortlich, uns rechtzeitig die aktuelle Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse mitzuteilen.

  15. Polten & Hodder ist eine Verbindung zwischen (1) Eric P. Polten als Einzelunternehmer und (2) J. Gardner Hodder als eine professionelle Gesellschaft, die beide jeweils den Firmennamen Polten & Hodder tragen. Anwaltsverträge werden entweder mit (1) oder (2), aber niemals mit beiden geschlossen.

  16. Soweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, findet auf alle Verträge das Recht der Provinz Ontario, Kanada, Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in der Provinz Ontario, Kanada.

  17. Die Bestimmungen der Firmengrundsätze können sich ohne weitere Bekanntgabe ändern.

 

 

 

 

 

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