|
|
Firmengrundsätze
Die unten aufgeführten allgemeinen
Grundsätze betreffen alle durch uns mit Mandanten vereinbarten Anwaltsverträge.
Davon ausgenommen sind spezielle schriftliche Anwaltverträge, in denen einzelne
Bedingungen abweichend formuliert sind.
Hat
der Mandant Einwände bezüglich unserer Anwaltsgebühren und Aufwendungen, so
müssen diese innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich
geltend gemacht werden. Danach werden sie nicht mehr berücksichtigt.
-
Sollte
sich eine schriftlich gefasste Vereinbarung mit den hier aufgeführten
Grundsätzen in einzelnen Punkten widersprechen, gehen die schriftlich
vereinbarten Regelungen vor.
Die
Hauptgesellschafter eines Einzelunternehmens haben die rechtliche
Verantwortung für die Bezahlung unserer Rechnung zu tragen.
Sobald eine Rechnung nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird, sind wir
berechtigt, unser Mandat niederzulegen und bei einem anhängigen
Gerichtsverfahren anzuzeigen, dass das Mandat niedergelegt ist. Polten &
Hodder ist dann von aller weiteren Verantwortung für diesen Prozess befreit.
In diesem Fall hat der Mandant die volle Verantwortung, entweder weiterhin
selbst zu verhandeln oder sich einen neuen Rechtsbeistand zu nehmen.
Fall es notwendig werden sollte ein Gerichtsurteil zu erwirken, in dem
Polten & Hodder als Rechtsanwälte abgelöst werden, sind wir berechtigt, alle
angefallenen Gebühren und Auslagen dafür zu verlangen.
Wenn ein Rechtsstreit zu einer Gerichtsentscheidung führt, so behalten wir
uns das Recht vor, deren Gründe auf unserer Firmenwebsite zu
veröffentlichen. Sollte der Mandant den Wunsch äußern, nicht namentlich
genannt zu werden, so muss er dies schriftlich bei uns geltend machen.
Unsere Kanzlei verwendet die E-Mailadressen der Mandanten als
Kommunikationsmittel mit dem Mandanten, soweit der Mandant dieses Vorgehen
nicht untersagt. Bei unberechtigten Zugriff durch Dritte übernehmen wir
keine Haftung für die an die Mandanten versandten E-Mails.
Polten & Hodder ist berechtigt, alle ganz oder zum Teil offenen
Rechnungsbeträge von dem von uns verwalteten Treuhandkonto des Mandanten zu
begleichen.
Unsere Stundensätze können sich zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ändern.
Seit 1. Januar 2005 sind folgende Stundensätze in Kraft. Davon unberührt
bleiben die einzeln schriftlich mit dem Mandanten vereinbarten Stundensätze.
| Rechtsanwälte |
Stundensätze |
| Eric P. Polten |
$450.00 |
| J. Gardner Hodder |
$350.00 |
| Gerhard M. Schertzer |
$325.00 |
| Guillermo Schible |
$250.00 |
| Kristy A. Maurina |
$250.00 |
|
Legal Assistants |
Stundensätze |
|
Matthias
Duensing |
$200.00 |
|
Christian
Baumann |
$200.00 |
|
Articling Students |
Stundensätze |
|
Amy Mitchell |
$150.00 |
|
Anwaltliche Hilfskräfte |
Stundensätze |
|
Andere
anwaltliche Hilfskräfte |
$125.00 |
|
Deutsche
Referendare und Praktikanten |
$125.00 |
Alle
Rechnungen für Gebühren und Auslagen unterliegen der Mehrwertsteuer (GST).
Hiervon ausgenommen sind diejenigen Mandanten, die nicht der Besteuerung
unterliegen.
Wir
sind nach der kanadischen Rechtsanwaltsverordnung ("Solicitor Act")
berechtigt, Zinsen auf unbezahlte Rechnungen zu berechnen. Ungeachtet der
Vereinbarung, eine Zahlung zu stunden, sind wir berechtigt, auch für den
Zeitraum der Stundung Zinsen zu berechnen, unabhängig
davon, ob ein Erfolgshonorar vereinbart wurde oder nicht.
Der
Mandant ist dafür verantwortlich, uns rechtzeitig die aktuelle Adresse,
Telefonnummer und E-Mailadresse mitzuteilen.
Polten & Hodder ist eine Verbindung
zwischen (1) Eric P. Polten als Einzelunternehmer und (2) J. Gardner Hodder
als eine professionelle Gesellschaft, die
beide jeweils den Firmennamen Polten & Hodder tragen. Anwaltsverträge werden
entweder mit (1) oder (2), aber niemals mit beiden geschlossen.
Soweit
schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, findet auf alle
Verträge das Recht der Provinz Ontario, Kanada, Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist in der Provinz Ontario, Kanada.
Die Bestimmungen der Firmengrundsätze
können sich ohne weitere Bekanntgabe ändern.
|